Fachanwalt Erb-und Familienrecht

Rechtsanwalt Dr. jur. Joachim Schuster

Ihr Fachanwalt für Erb-und
Familienrecht


Seit mehr als 30 Jahren ist Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Joachim Schuster auf den Gebieten des Familienrechtes und des Erbrechtes tätig.
Er beschäftigt sich als Fachanwalt für Familien-und Erbrecht insbesondere mit folgenden Arbeitsfeldern:


Auf dem Gebiete des Erbrechtes

Gestaltung von gemeinschaftlichen Testamenten (sogenannten Berliner Testamenten) und rechtliche Assistenz bei der Abfassung von Eheverträgen der Ehegatten.

Errichtung von letztwilligen Verfügungen für die sogenannte Patchwork-Familie und für ein behindertes Kind.

Das Erb- und das Pflichtteilsrecht des Ehegatten: Die Durchsetzung oder die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Die Altersvorsorge als Mittel der Pflichtteilsreduzierung.

Die Auslegung, notfalls die Anfechtung von letztwilligen Verfügungen.

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Die Erbenfeststellungsklage.

Das Erbscheinsverfahren.


Auf dem Gebiete des Familienrechtes


Die Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen auf Trennungsunterhalt und/oder Geschiedenenunterhalt.

Die Berechnung des Kindesunterhaltes.

Der Elternunterhalt zur Abwehr von Ansprüchen der Sozialverwaltung.

Der Versorgungsausgleich.

Die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres.

Die elterliche Sorge.

Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung während/nach Trennung und Scheidung der Ehegatten hinsichtlich des Miteigentumes an der Eheimmobilie.

Die Zugewinnberechnung, insbesondere der Schutz vor Vermögensmanipulationen.

Internationale Aspekte der Zuständigkeit des deutschen Familiengerichtes und des anzuwendenden Rechtes bei Auslandsberührung.
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